BK8-20-4001-R Festlegung zur Anerkennung der Kosten für die Vorhaltung und den Einsatz von Netzreserveanlagen
In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung zur Anerkennung der Kosten für die Vorhaltung und den Einsatz der Netzreserveanlagen GKM 7 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur gegenüber der TransnetBW GmbH am 03.09.2025 einen Beschluss gefasst.
BK8-20-4001-R
Stand: 04.03.2026