BK8-21-01049-1002#1
Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028)
In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028) hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber den Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH am 11.12.2023 den nachfolgenden Beschluss gefasst.
BK8-21-01049-1002#1
Stand: 02.09.2026