BK8-21-03218-1002#1 Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028)

In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028) hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur gegenüber der Energienetze Berlin GmbH am 10.01.2024 einen Beschluss gefasst.

BK8-21-03218-1002#1

Stand: 08.09.2026

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