BK8-22-00731-01
Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2021
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2021 und der Verteilung durch Zu- und Abschlage auf die Erlösobergrenzen der Kalenderjahre 2024 bis 2026 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, auf Antrag der Schleswiger Stadtwerke GmbH, am 23.04.2025 einen Beschluss gefasst.
BK8-22-00731-01
Stand: 26.08.2026