BK8-23-01835-1005#1 Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2024 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2024 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur gegenüber der Hamburger Energienetze GmbH am 23.06.2025 folgenden Beschluss gefasst:
BK8-23-01835-1005#1
Stand: 24.04.2026