BK8-23-03079-01
Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2022
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2022 und der Verteilung durch Zu- und Abschläge auf die Erlösobergrenze der Kalenderjahre 2025 bis 2027 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur, auf Antrag der Mainzer Netze GmbH am 27.10.2025 einen Beschluss gefasst.
BK8-23-03079-01
Stand: 24.04.2026