BK8-23-03079-01 Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2022

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2022 und der Verteilung durch Zu- und Abschläge auf die Erlösobergrenze der Kalenderjahre 2025 bis 2027 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur, auf Antrag der Mainzer Netze GmbH am 27.10.2025 einen Beschluss gefasst.

BK8-23-03079-01

Stand: 24.04.2026

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