BK8-24-01791-1005#1 Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2025 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2025 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stadtnetze Münster GmbH am 23.06.2025 folgenden Beschluss gefasst:
BK8-24-01791-1005#1
Stand: 23.04.2026