BK8-24-03013-1005#1 Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2025 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2025 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur gegenüber der Regensburg Netz GmbH am 10.07.2025 einen Beschluss gefasst.
BK8-24-03013-1005#1
Stand: 29.04.2026