BK8-24-03043-1005#1 Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2025 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2025 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der ews-Netz GmbH am 28.10.2025 einen Beschluss gefasst.

BK8-24-03043-1005#1

Stand: 29.04.2026

Mastodon