BK8-25-005-A Beschlusskammer 8

Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien; hier: Anpassung der Ermittlung der installierten EE-Leistung für fremde, nachgelagerte Netzebenen (BK8-25-005-A)

Die Bundesnetzagentur hat am 04.03.2026 nach § 29 Abs. 1 und 2 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 h) und i), S. 5 EnWG eine Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, insbesondere zur Anpassung der Ermittlung der installierten EE-Leistung für fremde, nachgelagerte Netzebenen unter dem Aktenzeichen BK8-25-0025-A erlassen.

Die Festlegung wird im Amtsblatt Nr. 05/2026 vom 11.03.2026 veröffentlicht.

Workshop zur Ergänzungsfestlegung EE-Netzkostenwälzung am 27. August 2026 (BKB-25-005-A) und zur erstmaligen Abrechnung der Wälzung im Regulierungskonto

Die Bundesnetzagentur hat am 04. März 2026 eine Änderungsfestlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, insbesondere zur Anpassung der Ermittlung der installierten EE-Leistung für fremde, nachgelagerte Netzebenen unter dem Aktenzeichen BKB-25-0025-A erlassen.

Die Beschlusskammer lädt insbesondere wälzungsberechtigte Netzbetreiber zu einem öffentlichen Online-Workshop am 27. August 2026 von 14:30 bis 16 Uhr ein. Auch andere Interessierte sind zugelassen. Themen sind die Umsetzung der Ergänzungsfestlegung und die Ist-Abrechnung im Regulierungskonto.

Zur Anmeldung für die Online-Teilnahme nutzen Sie bitte folgendes Anmeldeformular.

Anmeldeschluss ist der 24. August 2026.

BK8-25-005-A

Stand: 14.08.2026

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