BK9-11-605 Einleitung eines Verfahrens zur Festlegung von Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die zweite Regulierungsperiode
EnWG § 29 Abs. 1; ARegV § 6 Abs. 1 S. 2, § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, § 32 Abs. 1 Nr. 11; GasNEV §§ 28, 29, 30 Abs. 1 Nr. 4;
Einleitung eines Verfahrens und Konsultation des Beschlussentwurfs hinsichtlich der Festlegung von Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die zweite Regulierungsperiode
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gemäß § 29 Abs. 1 EnWG zur Vorgabe bestimmter zusätzlicher Anforderungen an Struktur und Inhalt des Berichts nach § 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.V.m. § 28 GasNEV und dessen Anhang (§ 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.V.m. § 30 Abs. 1 Nr. 4 GasNEV) zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 6 EnWG für die zweite Regulierungsperiode sowie zur Festlegung des Umfangs, des Zeitpunkts und der Form der Informationsübermittlung (§ 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.V.m. § 29 GasNEV, 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV) eingeleitet.
Es ist beabsichtigt, die nachfolgend dargestellte Entscheidung für Betreiber von Gasversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 6 EnWG, die gemäß § 54 Abs. 1, 3 EnWG der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur unterliegen, zu treffen.
Den Erhebungsbogen entnehmen Sie bitte der Anlage. Die in der geplanten Festlegung genannten Links zu den Erhebungsbögen gelten erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung.
Die Netzbetreiber erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 01.04.2011 (Posteingang), zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 9, Stichwort „Festlegung von Vorgaben zur Bestimmung des Ausgangsniveaus“, Postfach 8001, 53105 Bonn.
Anlagen:
Anlage1: Anforderungen an Struktur und Inhalt des vorzulegenden Berichts (PDF / 5 MB)
Anlage 2: Definitionen für Betreiber von Gasversorgungsnetzen (PDF / 7 MB)
Anlage EHB KP2010 (xls / 1 MB)
Stand: 03.03.2011