BK9-16-8134V Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die dritte Regulierungsperiode Gas (2018 bis 2022)
In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die dritte Regulierungsperiode Gas (2018 bis 2022) hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerkte Husum Netz GmbH am 14.07.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-16-8134V
BK9-16-8134V_Beschluss_download_bf (pdf, 12 MB)
Stand: 16.07.2026