BK9-22-8143-RK21#1 Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH am 03.02.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-22-8143-RK21#1

Stand: 18.02.2026

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