BK9-22-8143-RK21#1
Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH am 03.02.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-22-8143-RK21#1
Stand: 18.02.2026