BK9-22-8172-RK21#1
Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH am 20.04.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-22/8172-RK21#1
Stand: 10.07.2026