BK9-22-8172-RK21#1 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH am 20.04.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-22/8172-RK21#1

Stand: 10.07.2026

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