BK9-22-8202-RK21#1 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, gegenüber der Stadtwerke Norderstedt am 15.12.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst.

BK9-22-8202-RK21#1

Stand: 09.01.2026

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