BK9-23-8201-RK22#1 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stadtwerke Homburg GmbH am 12.03.2026 nachfolgenden Beschluss gefasst.

BK9-23/8201-RK22#1

Stand: 20.04.2026

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