BK9-23-8233V-RK22#1 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Gasversorgung Zehdenick GmbH am 27.01.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-23-8233V-RK22#1

Stand: 02.03.2026

Mastodon