BK9-23-8238V-RK22#1 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Energieversorgung Guben GmbH am 09.02.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-23/8238V-RK22#1

Stand: 18.02.2026

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