BK9-24-8003-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH am 14.07.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24-8003-K
Stand: 27.08.2026