BK9-24-8038V-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Energie-und Wasserversorgung Altenburg GmbH am 16.04.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-24/8038V-K

Stand: 08.05.2026

Mastodon