BK9-24-8106V-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Energieversorgung Limburg GmbH am 16.07.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24/8106V-K
Stand: 01.10.2026