BK9-24-8148-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagetur gegenüber der EWE Netz GmbH am 18.03.2026 den nachfolgenden Beschluss gefasst.

BK9-24-8148-K

Stand: 08.05.2026

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