BK9-24-8162-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der SWO Netz GmbH am 13.07.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24-8162-K
Stand: 14.08.2026