BK9-24-8169-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der E.DIS Netz GmbH am 16.07.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24-8169-K
Stand: 08.09.2026