BK9-24-8173-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der badenovaNETZE GmbH am 20.04.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24/8173-K
Stand: 29.04.2026