BK9-24-8178-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der e-netz Südhessen AG am 18.03.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-24-8178-K

Stand: 23.04.2026

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