BK9-24-8178-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der e-netz Südhessen AG am 18.03.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24-8178-K
Stand: 23.04.2026