BK9-24-8185-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze, auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag, hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Netze BW GmbH am 27.04.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-24/8185-K

Stand: 30.06.2026

Mastodon