BK9-24-8186-1253-NÜ24
Teilnetzübergänge
In dem Verwaltungsverfahren wegen Abänderung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der inetz GmbH (abgebender Netzbetreiber) und gegenüber der Stadtwerke Werdau GmbH (aufnehmender Netzbetreiber) am 10.12.2025 einen Beschluss gefasst.
BK9-24-8186-1253-NÜ24
Stand: 03.02.2026