BK9-24-8188-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze, auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag, hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der TraveNetz GmbH am 15.04.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-24/8188-K

Stand: 12.05.2026

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