BK9-24-8189-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH am 15.04.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-24/8189-K

Stand: 07.05.2026

Mastodon