BK9-24-8190-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze, auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag, hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Thüga Energienetze GmbH am 27.05.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24/8190-K
Stand: 13.07.2026