BK9-24-8195-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Harz Energie Netz GmbH am 29.04.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24/8195-K
Stand: 08.06.2026