BK9-24-8201-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stadtwerke Homburg GmbH am 29.07.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24/8201-K
Stand: 10.09.2026