BK9-24-8201-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stadtwerke Homburg GmbH am 29.07.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-24/8201-K

Stand: 10.09.2026

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