BK9-24-8253-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, gegenüber der TWS Netz GmbH, am 29.07.2025, nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-24-8253-K

Stand: 08.09.2026

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