BK9-25-618 Beschlusskammer 9

Festlegung

Abschluss des Festlegungsverfahrens

Die Beschlusskammer hat das Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 21a Abs. 3 S. 3 Nr. 3 EnWG (Az. BK9-25/618) zu Bestimmungen zu Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen (BRÜCKEN) abgeschlossen.

Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 30.09.2026 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt Nr. 19/2026 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
sind.

BK9-25/618

Stand: 30.09.2026

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