BK9-25-8002-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der GASCADE Gastransport GmbH am 22.04.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-25-8002-K
Stand: 12.08.2025