BK9-25-8164-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Westfalen Weser Netz GmbH 16.07.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-25/8164-K
Stand: 05.08.2026