BK9-25-8267-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, gegenüber der Regionetz GmbH, am 16.07.2026, nachfolgenden Beschluss gefasst:
BK9-25-8267-K
Stand: 05.10.2026