BK9-25-8273-8011-NÜ21
Abänderung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen
In dem Verwaltungsverfahren wegen Abänderung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der schwaben netz GmbH (abgebender Netzbetreiber) und gegenüber der bayernets GmbH (aufnehmender Netzbetreiber) am 12.01.2026 einen Beschluss gefasst:
BK9-25-8273-8011-NÜ21
Stand: 03.02.2026