GBK-24-02-1#4 Methodenfestlegung zur Qualitätsregulierung
Konsultation
Konsultation des Festlegungsentwurfs
Im Rahmen des Verfahrens zur Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen stellt die Bundesnetzagentur einen Festlegungsentwurf zur Konsultation.
Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat am 14. Oktober 2024 gemäß § 29 Absatz 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 EnWG das Verfahren mit dem Geschäftszeichen GBK-24-02-1#4 eröffnet.
Ebenfalls am 14. Oktober 2024 hat die Große Beschlusskammer Energie ein Eckpunktepapier zur schrittweisen Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung für Strom- und Gasverteilernetzbetreiber als Zwischenfazit nach der Diskussion des Eckpunktepapiers „NEST“ und zu Beginn des Festlegungsverfahrens veröffentlicht und zur Diskussion gestellt.
Am 17. März 2025 hat die Große Beschlusskammer Energie die erste Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich (Geschäftszeichen GBK-24-02-1#5) beschlossen und die Datenerhebung im Frühjahr 2025 durchgeführt.
Nach der Durchführung zahlreicher Expertenaustausche und der Veröffentlichung eines begleitenden Gutachtens und dessen Einordnung durch die Große Beschlusskammer Energie, wird nun der Entwurf der Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen zur Konsultation gestellt.
Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Festlegungsentwurf bis zum
06.02.2026 (Eingang)
gegeben.
Stellungnahmen sind per E-Mail mit dem Betreff „Qualitätsregulierung; GBK-24-02-1#4“ an die Adresse gbk@bnetza.de zu senden.
Bitte benutzen Sie zur Einreichung der Stellungnahmen folgendes Excel-Formular:
Formblatt (xlsx / 46 KB)
In dem Formular tragen Sie bitte auf dem ersten Tabellenblatt Informationen zu Ihnen und Ihrer Institution ein. Das Formular erlaubt Ihnen, sich mit Ihrer Stellungnahme auf dem zweiten Tabellenblatt direkt auf einzelne Tenorziffern und entsprechende Abschnitte der Begründung des Festlegungsentwurfs zu beziehen.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Wir bitten Sie daher bereits im Vorfeld um die Abgabe einer gesonderten, veröffentlichungsfähigen Fassung der Stellungnahme – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogenen Daten. Nähere Informationen zur Transparenz
Mithilfe der "Einwilligung zur Veröffentlichung von Stellungnahmen GBK" haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zuzustimmen.
Anfang des Jahres 2026 wird eine weitere Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit im Strombereich veröffentlicht und konsultiert werden.
GBK-24-02-1#4
Stand: 19.12.2025