GBK-25-01-1#3 Festlegung AgNes
Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)
[GBK-25-01-1#3]
Konzept zur Durchführung von Pilotprojekten für Industrienetzentgelte
Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24.09.2025 ein „Diskussionspapier zu den Entgelten für Industrie und Gewerbe“ veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Die darin beschriebenen Modelle A „Spotmarktorientierte Flexibilität“ und Modell B „Netzdienliche Flexibilisierung“ sollen nun in Pilotprojekten auf ihre Praxistauglichkeit hin erprobt werden.
Das Konzept zur Durchführung der Pilotprojekte ist hier abgelegt: Konzept zur Durchführung der Pilotprojekte zum Thema Entgelte für Industrie und Gewerbe
Ein erster Austausch zwischen teilnehmenden Unternehmen, Bundesnetzagentur sowie dem BDI und dem DIHK hat am 19.02.2026 stattgefunden.
Können weitere Unternehmen an den Pilotprojekten teilnehmen?
Das Konzept sieht die mögliche Einbeziehung weiterer Unternehmen im Rahmen sehr engen Grenzen vor. Der Vorteil aus zusätzlichen Erkenntnissen aus der Teilnahme weiterer Unternehmen an den Pilotprojekten ist gegen den erheblichen administrativen Aufwand der Begleitung und Auswertung abzuwägen.
So sieht das Konzept folgenden Maßstab für die Aufnahme weiterer Unternehmen vor:
„Genehmigt werden können nur solche ZVP, deren Umsetzung einen Erkenntnisgewinn zur Parametrierung und Austarierung des Sondernetzentgeltes für Industriekunden bietet.“ Ein Antrag wäre also abzulehnen, „wenn bereits hinreichende Daten über eine bestimmte Fallkonstellation durch vorher abgeschlossene ZVP gewonnen werden können.“
Die enge Begrenzung ist auch unter Gleichbehandlungsgrundsätzen vertretbar, da sich aus der Teilnahme an den Pilotprojekten kein maßgeblicher wirtschaftlicher Vorteil für die teilnehmenden Unternehmen ergeben kann. Denn die „prozentuale Netzentgeltreduktion [soll sich] an den prozentualen Netzentgeltreduktionen orientieren, die der Letztverbraucher an der jeweiligen Entnahmestelle in den Vorjahren erreicht hat.“
Erfahrungen aus der praktischen Teilnahme sollen im Rahmen des Festlegungsverfahrens ohnehin transparent geteilt werden.
GBK-25-01-1#3
Stand: 29.06.2026