GBK-26-02-1#1 Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich

Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich [GBK-26-02-1#1]

Die Große Beschlusskammer Energie hat nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zur Konsultation auf der Grundlage von § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 21a Absatz 3 Satz 3 Nummer 5 und Nummer 11 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 26.02.2026 die Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit im Strombereich (Geschäftszeichen: GBK-26-02-1#1) erlassen.

Festlegung (pdf / 540 KB)

Erhebungsbogen (pdf / 272 KB)

Dieser Erhebungsbogen dient noch nicht der Datenerhebung, sondern nur der Veröffentlichung. Die Datenerhebung, für die diese Festlegung die Grundlage bildet, erfolgt auch in diesem Jahr im Rahmen des Monitoring-Prozesses. In diesem Prozess wird Ihnen der auszufüllende Erhebungsbogen im XLSX-Format zur Verfügung gestellt und auf dieser Seite veröffentlicht. Der Erhebungsbogen wird inhaltlich identisch sein mit dem hier veröffentlichten Erhebungsbogen im PDF-Format.

Nähere Informationen zum Monitoring-Prozess finden Sie hier Bundesnetzagentur - Datenerhebung Monitoring 2026 / Konsultation Fragebögen.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen dieser Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit im Strombereich lediglich Daten zur Ermittlung weiterer geeigneter Kennzahlen und zur Bestimmung der Kennzahlenwerte zur Netzleistungsfähigkeit ermittelt werden sollen. Dagegen werden Daten zur Netzzuverlässigkeit, wie in den vergangenen Jahren, aufgrund der Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV (BK8-23/001-A) erhoben. Diese ist abrufbar auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link: https://www.bundesnetzagentur.de/806526.

GBK-26-02-1#1

Stand: 27.02.2026

Mastodon