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Elektronische Kommunikation

Elektronische Kommunikation mit der Bundesnetzagentur

Seit dem 01.02.03 kann mit der Bundesnetzagentur unter Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur elektronisch kommuniziert werden. Das Einlegen von Rechtsmitteln, z.B. Widersprüche, kann mittels e-Mail dann zulässig sein, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist.

Um mit der Bundesnetzagentur rechtsverbindlich elektronisch zu kommunizieren, müssen besondere technische Vorraussetzungen erfüllt sein, damit die Bundesnetzagentur elektronische Dokumente bearbeiten und die digitale Signatur verifizieren kann. Bitte beachten Sie dazu die nachfolgenden Hinweise:

Angenommen werden PDF-Dokumente, die nach dem Signaturgesetz qualifiziert signiert wurden. Für ggf. benötigte Langzeit-Archivierungen sind ausschließlich PDF/A Dokumente geeignet.

Die Bundesnetzagentur eröffnet den Zugang im Sinne des § 3a VwVfG über die folgende Adresse: poststelle@bnetza.de . Bei der Teilnahme an fachspezifischen Verfahren, die einen separaten Posteingang ermöglichen, werden Sie über die im Verfahren zugeteilte e-Mail von Ihrem zuständigen Ansprechpartner individuell informiert.

Eine Ablaufbeschreibung, um qualifizierte signierte PDF-Dokumente zu erzeugen, finden Sie in der Darstellung unter dem Link http://www.adobe.com/de/signatur/breezo.htm .


Anträge im Bereich von 0900-Rufnummern

Über das Antragsverfahren im Bereich der Vergabe von 0900-Rufnummern informieren Sie sich bitte auf unserer Internetseite unter der Rubrik Nummernverwaltung. Online-Anträge mittels elektronischer Signatur können zur Zeit nicht angenommen werden.


Stand: 22.05.2009

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