Zen­tra­le An­lauf­stel­le (Sin­gle Point of Con­tact)

Jeder EU-Mitgliedstaat richtet eine zentrale Anlaufstelle ein, um die einheitliche Umsetzung der KI-Verordnung im Binnenmarkt zu gewährleisten.

Die KI-Verordnung (KI-VO) sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat eine Zentrale Anlaufstelle (Single Point of Contact) einrichtet (Art. 70 Abs. 2 S. 3 KI-Verordnung).

Die Zentrale Anlaufstelle dient als zentrale Kontaktstelle für das innerhalb der Europäischen Kommission eingerichtete KI-Büro und für die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten, insbesondere für die notifizierenden Behörden und für die Marktüberwachungsbehörden. Die zentralen Anlaufstellen in den 27 europäischen Mitgliedstaaten werden auf der Internetseite der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Die zentrale Anlaufstelle Deutschlands für Künstliche Intelligenz ist der einzige Ansprechpartner für die Europäische Kommission und für die zentralen Anlaufstellen anderer Mitgliedstaaten. Ihre Kontaktadresse lautet:

Zentrale Anlaufstelle

Die zentrale Anlaufstelle hat folgende Aufgaben:

  • Einholung von Informationen von Marktüberwachungs- und notifizierenden Behörden über Aufgaben, elektronische Kontaktadressen, Ansprechpersonen und eine diese vertretende Person als direkte Ansprechpartner.
  • Bereitstellung der elektronischen Kontaktadressen der Marktüberwachungs- und notifizierenden Behörden.
  • Mitteilung der Namen, der Aufgaben und elektronischen Kontaktadressen der Marktüberwachungs- und der notifizierenden Behörden an die Europäische Kommission sowie Veröffentlichung dieser Informationen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
  • Ansprechpartner für die Institutionen der Europäischen Union, andere europäische Mitgliedstaaten, das Büro für Künstliche Intelligenz und das europäische Gremium.
  • Bearbeitung von Eingaben des Büros für Künstliche Intelligenz sowie anderer Ansprechpartner auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union.
  • Erfüllung von Berichtspflichten nach der KI-Verordnung soweit die Marktüberwachungs- und notifizierenden Behörden nicht direkt berichten.
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