Beschwerderecht
Wenn Sie der Auffassung sind, dass gegen die Regeln der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) verstoßen wird, haben Sie das Recht sich bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde zu beschweren (Art.85 KI-VO).
Die Bundesnetzagentur stellt dafür gemäß § 8 des KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetzes (KI-MIG) eine zentrale Beschwerdestelle bereit.
Aufsicht durch die Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur bearbeitet nicht nur eingehende Beschwerden Sie kann auch von sich aus tätig werden, um Verstöße gegen Regelungen der KI-VO zu unterbinden. Gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur steht der Verwaltungsrechtsweg offen.
Die Bundesnetzagentur ist die Zentrale Beschwerdestelle für Verstöße gegen die Vorschriften der KI-VO.
Bitte nehmen Sie die nachfolgenden Informationen zur Kenntnis, bevor Sie eine Beschwerde einreichen.
Wer kann sich bei der Bundesnetzagentur beschweren?
Das Recht auf Beschwerde steht allen natürlichen und juristischen Personen zu (Art. 85 KI-VO), die von KI-Systemen betroffen sind. Darüber hinaus können sich auch folgende Akteure beschweren:
- Anbieter von KI-Systemen
- Nachgelagerte Anbieter
- Betreiber von KI-Systemen
- Bevollmächtigte
- Einführer
- Händler
Worüber kann ich mich beschweren?
Gegenstand einer Beschwerde kann jeder Verstoß gegen eine inhaltliche Vorgabe der KI-VO sein. Typische Themenbereiche können sein:
Bin ich hier richtig?
Nicht jedes Problem mit KI fällt unter die KI-VO. Geht es um den Umgang mit personenbezogenen Daten, ist in der Regel die Datenschutzaufsicht zuständig. Bei Inhalten großer Online-Plattformen der Digital Service Coordinator, bei Medienangeboten ggf. die Landesmedienanstalten. Wenn Sie unsicher sind, reichen Sie Ihre Beschwerde einfach hier ein. Wir prüfen die Zuständigkeit und leiten sie, sofern möglich, bei Bedarf weiter.
Beschwerden über
- KI-Systeme, die auf GPAI-Modellen basieren, wobei der Anbieter des KI-Systems mit dem Anbieter des Modells identisch ist oder zu demselben Unternehmen gehört, oder
- KI-Systeme, die sehr große Online-Plattformen oder eine sehr große Online-Suchmaschine im Sinne des DSA darstellen oder in eine solche integriert sind,
reichen Sie bitte beim AI Act Service Desk der Europäischen Kommission ein.
Was muss ich bei der Beschwerde beachten?
Beschwerden bei der zentralen Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur unterliegen keinen Frist- oder Formerfordernissen. Sie können aber ausschließlich über das bereitgestellte Onlineformular (ab 02.08.) eingereicht werden – nicht per E-Mail.
Schildern Sie uns bitte möglichst konkret, was passiert ist und woran Sie den Verstoß festmachen. Falls nötig, klären wir den Sachverhalt anschließend ggf. auch durch weitere Fragen an Sie selbst weiter auf.
Welche Angaben helfen bei der Prüfung?
- Um welches KI-System, Produkt oder Angebot geht es (Name, Anbieter, Link)?
- Was ist konkret passiert, und wann?
- Warum halten Sie das für einen Verstoß gegen die KI-VO?
- Belege, sofern vorhanden (z. B. Screenshots, Links, Unterlagen)
- Ihre Kontaktdaten für Rückfragen (siehe Hinweis zum Datenschutz)
Welche Kosten entstehen und wie lange dauert eine Prüfung?
Die Einreichung einer Beschwerde ist für Sie kostenfrei. Nach Eingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Dauer der Prüfung kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Komplexität des Falls und der aktuellen Auslastung. Wir bemühen uns, Ihre Beschwerde so schnell wie möglich zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben. Sobald wir eine Entscheidung getroffen haben, werden wir Sie umgehend informieren.
Wie steht es um Datenschutz und Vertraulichkeit?
Wie wir mit Ihren Daten umgehen, erfahren Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Wie wird meine Beschwerde bearbeitet?
Die Bundesnetzagentur nimmt Ihre Beschwerden über Verstöße gegen Vorgaben aus der KI-VO entgegen. Je nach Sachverhalt bearbeitet sie diese selbst oder leitet sie an die zuständige Marktüberwachungsbehörde oder die zuständige öffentliche Stelle weiter, die die Prüfung dann übernimmt. Sie werden sowohl über Eingang Ihrer Beschwerde als auch über eine etwaige Weiterleitung informiert.
Was ist bei grenzüberschreitenden Fällen zu beachten?
Bei grenzüberschreitenden Fällen kann die Beschwerde entweder bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde in dem Land geführt werden, in dem auch der Anbieter sitzt oder die Beschwerde kann bei der zentralen Beschwerdestelle in Deutschland abgegeben werden.
Beschwerde Einreichen
Bitte beachten Sie, dass Beschwerden nicht per E-Mail, sondern nur über das ab dem 02.08.2026 bereitgestellte Formular entgegengenommen werden.