Wasserstoff: Fahrpläne
- Eröffnung des Festlegungsverfahrens zur Aufhebung der Festlegung FAUNA
- Veröffentlichung Aufhebungsfestlegung FAUNA
Eröffnung des Festlegungsverfahrens zur Aufhebung der Festlegung FAUNA
Mit Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 29. Juli 2026 sind die Regelungen der §§ 71 ff Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersatzlos entfallen. Darunter fiel auch die Rechtsgrundlage für die Festlegung FAUNA samt des Planungsinstruments der Fahrpläne nach § 71k GEG. Die Gründe für die Aufhebung der Festlegung FAUNA können Sie der Aufhebungsfestlegung entnehmen.
Die Bundesnetzagentur hat am 9. September 2026 das Verfahren zur Aufhebung der Festlegung FAUNA von Amts wegen eröffnet. Das Aktenzeichen lautet 4.28/1#2.
Veröffentlichung Aufhebungsfestlegung FAUNA
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 73 Abs. 1a EnWG. Die Festlegung gilt mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Regulierungsbehörde zwei Wochen verstrichen sind.