Anlässlich des Regierungsentwurfes des Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren sollen technische Anforderungen, die im Zusammenhang zu diesem Gesetz stehen, im Vorgriff im Teil B der TR TKÜV ergänzt werden. Zudem sollen im Teil C weitere Festlegungen zur Mitwirkung bei technischen Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten aufgenommen werden. Darüber hinaus besteht inhaltlicher und redaktioneller Anpassungsbedarf in anderen Teilen der TR TKÜV.
Die Änderungen der TR TKÜV sind gemäß § 170 Abs. 6 TKG i. V. m. § 36 TKÜV von der Bundesnetzagentur im Benehmen mit den berechtigten Stellen und unter Beteiligung der Verbände der Verpflichteten sowie der Hersteller der Überwachungseinrichtungen und der Aufzeichnungs- und Auswertungseinrichtungen festzulegen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat die Bundesnetzagentur den oben genannten Teilnehmerkreis zu folgender Veranstaltung eingeladen:
Termin: 26.05.2026
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 15:00 Uhr
Veranstalter: Bundesnetzagentur, Referat 218
Ort: Canisiusstraße 21, 55122 Mainz (Raum 1083)
Anmeldungen wurden unter der E-Mail-Adresse 218.Postfach@BNetzA.DE bis zum 21.05.2026 unter dem Stichwort „Anhörung TR TKÜV 9.0“ entgegengenommen.
Der Entwurf, eine Übersicht der vorgenommenen Anpassungen sowie weitere Informationen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Download vorgehalten.
Downloads
TR TKÜV Ausgabe 9.0 (Entwurf 1 vom 29. April 2026)
TR TKÜV Ausgabe 9.0 (Entwurf 2 vom 20. Mai 2026)
TR TKÜV Ausgabe 9.0 (zur EU-Notifizierung eingereichte Version) (pdf / 2 MB)
Hinweise zur Erarbeitung der Ausgabe 9.0 der TR TKÜV: