Wechsel des Strom- und Gaslieferanten
Vorteile des Lieferantenwechsels
Die Öffnung des Strom- und Gasmarkts für Wettbewerber bietet dem Verbraucher die Chance, von der Angebotsvielfalt des Markts zu profitieren. Er kann den Energielieferanten wählen, dessen Angebot seinen Wünschen am ehesten entspricht (Preis, Service, Energiemix). Je mehr Verbraucher die Möglichkeit des Lieferantenwechsels nutzen, desto stärker kommt es insgesamt zu Wettbewerb im Markt.
Wer kann wechseln?
Grundsätzlich kann jeder Kunde eines Strom- bzw. Gasversorgers seinen Lieferanten wechseln. Wenn die Stromversorgung über spezielle Verbrauchseinrichtungen erfolgt (z.B. Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen), kann die Auswahl derzeit noch auf wenige Lieferanten beschränkt sein. Auch im Gasbereich gibt es für Haushaltskunden mittlerweile zahlreiche Gaslieferanten, die bundesweite Lieferangebote bereithalten. Andere Gaslieferanten konzentrieren sich mit ihren Angeboten auf bestimmte Regionen. Die Wechselmöglichkeiten für Haushaltskunden im Gasbereich nehmen kontinuierlich zu.
Ein Lieferantenwechsel ist einfach und kostenlos: informieren - auswählen - Unterlagen anfordern - ausfüllen - absenden = fertig!
Ablauf des Lieferantenwechsels
Bevor Sie den Wechsel Ihres Strom- und/oder Gaslieferanten in Erwägung ziehen, können Sie auch Ihren derzeitigen Lieferanten nach einem günstigeren Tarif fragen. Nicht immer liegen dem Haushaltskunden alle aktuellen Tarifoptionen vor. Für Haushaltskunden sind es nur drei Schritte zum Lieferantenwechsel:
1. Schritt: Ermitteln Sie Ihren eigenen Energieverbrauch.
Auf der letzten Jahresrechnung finden Sie den Strom- und/oder Gasverbrauch Ihres Haushalts.
2. Schritt: Vergleichen Sie Preise und Leistungen
Informieren Sie sich über andere Angebote. Online-Tarifrechner ermöglichen Ihnen, Energielieferanten und Energiepreise schnell und übersichtlich für Ihren Wohnort zu vergleichen. Fordern Sie Angebote von verschiedenen Energielieferanten an (per Internet bzw. telefonisch oder schriftlich) und vergleichen Sie die Preise und die Vertragsleistungen. Prüfen Sie die Vertragsinhalte vor Vertragsabschluss kritisch, insbesondere die Bestimmungen zu:
- Vertragslaufzeiten (je kürzer, desto flexibler),
- Kündigungsfristen (z. B. bei Umzug oder Preissteigerungen),
- Preisgarantien und Preisanpassungsklauseln, Zahlungsmodalitäten
(z. B. Einzugsermächtigung, Vorkasse).
Besonders kritisch sollten Sie Vorkasse-Angebote prüfen. Wird Ihr Energielieferant insolvent, könnten Ihre im Voraus geleisteten Zahlungen verloren gehen!
Die Versorgung Ihres Haushalts mit Strom und/oder Gas ist jedoch immer gewährleistet, da diese über die Ersatzversorgung sichergestellt ist. Für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Gas) ist der Grundversorger verantwortlich.
3. Schritt: Schließen Sie einen neuen Vertrag ab
Nach Auswahl des neuen Energielieferanten fordern Sie von diesem die Vertragsunterlagen an und füllen diese aus. Im Vertragsformular müssen Sie in der Regel neben Ihren persönlichen Daten auch die Nummer des Strom- bzw. Gaszählers, den Namen Ihres bisherigen Energielieferanten und Ihre Kundennummer angeben. Diese Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Energieabrechnung.
Der neue Energielieferant erledigt im Regelfall alle Formalitäten für Sie, das heißt, er
- kündigt den Liefervertrag beim bisherigen Energielieferanten unter Berücksichtigung der jeweiligen Kündigungsfristen und
- organisiert mit dem bisherigen Energielieferanten und mit dem Netzbetreiber den notwendigen Datenaustausch und ggf. die Zählerablesung.
Dafür benötigt er von Ihnen eine Vollmacht. Sie erhalten vom neuen Energielieferanten eine schriftliche Bestätigung über den Vertragsabschluss. Zwischen Vertragsabschluss und Lieferbeginn können sechs bis acht Wochen liegen.
Kündigung
In der Regel übernimmt der neue Energielieferant für Sie die Kündigung des Energieliefervertrags bei Ihrem bisherigen Lieferanten. Haushaltskunden in der Grundversorgung (früher sog. Tarifkunden) können ihren Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Bei einem Umzug verkürzt sich die Kündigungsfrist auf zwei Wochen zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Haushaltskunden, die einen Energieliefervertrag außerhalb der Grundversorgung (früher sog. Sondervertragskunden) haben, müssen für die Kündigung die Bestimmungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) dieses Energieliefervertrags einhalten.
Änderungen nach dem Lieferantenwechsel
Durch den Strom- bzw. Gaslieferantenwechsel kann es nicht zu Lieferunterbrechungen kommen. Sie müssen also keine Angst haben. Auch bei einer zeitlichen Verzögerung des Lieferantenwechsels wird der Haushaltskunde ununterbrochen mit Strom und/oder Gas beliefert. Zähler oder Leitungen werden beim Energielieferantenwechsel nicht aus- oder umgebaut. Der örtliche Netzbetreiber kümmert sich weiterhin um die Wartung des Strom- bzw. Gasversorgungsnetzes und ist Ihr Ansprechpartner bei Störungen im Versorgungsnetz. Mit Beginn der Energieversorgung durch den neuen Lieferanten wird die Strom- bzw. Gaslieferung zu den Konditionen des neuen Energieversorgers durchgeführt. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsumstellung erhalten Sie die Rechnung von Ihrem neuen Energielieferanten. Die Aufforderung zur Zählerablesung erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber, dem alten oder dem neuen Lieferanten. Notieren Sie Zählerstand und das Ablesedatum auch für sich selbst, damit Sie später eine Kontrollmöglichkeit haben. Achten Sie darauf, dass die in der Rechnung angegebene Zählernummer dieselbe ist wie die des abgelesenen Zählers.
Begriffserklärung:
Grundversorger: Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Kunden vor Ort mit Strom und/oder Gas beliefert.
Grundversorgung: Zurzeit ist die Mehrheit aller Haushaltskunden in der Grundversorgung. Die Grundversorgung ist die Strom- und/oder Gaslieferung des Grundversorgers an Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen.
Stand: März 2010
