Frequenzversteigerung - Zuordnung der Frequenzblöcke
Ablauf des Zuordnungsverfahrens
Im Anschluss an die Frequenzauktion hat die Bundesnetzagentur den erfolgreichen Bietern im Wesentlichen die konkret ersteigerten Frequenzblöcke bereits zugeteilt.
Für die erfolgreichen Bieter bestand bei den abstrakt ersteigerten Frequenzblöcken zunächst die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten einvernehmlich eine Lösung über die Position der Frequenznutzungsrechte in den Frequenzbändern zu finden. Nachdem eine Einigung zwischen den Bietern nicht zustande gekommen ist, wird die Bundesnetzagentur die abstrakt versteigerten Frequenzblöcke zuordnen.
Hierzu sind folgende Regeln in der Entscheidung der Präsidentenkammer festgelegt:
Die Bundesnetzagentur wird zunächst dem Aspekt der Zuteilung zusammenhängenden Spektrums Rechnung tragen und die abstrakt ersteigerten Frequenzblöcke in den Bereichen bei 800 MHz bzw. 1,8 GHz – auch unter Berücksichtigung angrenzender konkret ersteigerter Frequenzblöcke bzw. bereits bestehender angrenzender Zuteilungen – entsprechend zuordnen (Punkt V. 4.2.2).
Die Zuordnung der übrigen Frequenzblöcke wird per Losverfahren ermittelt. Hierbei ziehen die erfolgreichen Bieter innerhalb desselben Frequenzbereichs per Los eine Platzierung, wonach die Position 1 an der unteren Bandgrenze mit den entsprechend erworbenen Frequenzblöcken sein wird, die nachfolgenden Platzierungen folgen in aufsteigender Reihenfolge. Für jeden Frequenzbereich, in dem die Frequenzen abstrakt ersteigert wurden und getrennt nach gepaartem und ungepaartem Spektrum, erfolgt ein separates Losverfahren (Vfg. 59/2009, Amtsblatt Bundesnetzagentur 20/2009, Punkt V. 4.2.3).
Aus den Regeln ergibt sich (Punkt V. 4.2.2), dass sowohl der zweite 800-MHz-Block, als auch die ersten drei Frequenzblöcke im 1,8 GHz-Bereich, die von der Telekom Deutschland GmbH ersteigert wurden, nicht in die Verlosung einbezogen werden.
Der zweite 800-MHz-Block wird der Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG zugeordnet, die bereits den ersten 800-MHz-Block konkret ersteigert hat. Die ersten drei von der Telekom Deutschland GmbH ersteigerten Frequenzblöcke im 1,8-GHz-Bereich wurden dieser bereits zugeteilt.
Die Zuordnung der übrigen abstrakten Frequenzblöcke wird im Losverfahren ermittelt.
Für jeden Frequenzbereich und getrennt nach gepaarten und ungepaarten Frequenzen wird ein separates Losverfahren stattfinden. Zur Verlosung kommen daher folgende Frequenzblöcke zwischen folgenden Unternehmen:
- bei 800 MHz der dritte und vierte Block einerseits sowie der fünfte und sechste Block andererseits zwischen der Telekom Deutschland GmbH und der Vodafone D2 GmbH,
- die Frequenzblöcke 2,6 GHz gepaart zwischen der Telekom Deutschland GmbH, der Vodafone D2 GmbH, der E-Plus Gruppe und der Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG
- die Frequenzblöcke 2,6 GHz ungepaart zwischen der Telekom Deutschland GmbH, der Vodafone D2 GmbH, der E-Plus Gruppe und der Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG.
Verlost werden die Positionen im Frequenzband. Die Reihenfolge der Ziehungsberechtigungen wird vorher zwischen den teilnehmenden Unternehmen für die drei Losverfahren ausgewürfelt. In jedem Verfahren wir das Unternehmen mit der höchsten Zahl mit der Ziehung beginnen.
Für die drei Losverfahren sind entsprechende Losdosen vorbereitet, in denen sich Positionen (Zahlen) befinden. Dem Unternehmen, dass die Position 1 zieht, wird beginnend an der unteren Bandgrenze die Anzahl der jeweils ersteigerten Frequenzblöcke zugeordnet, es folgt der Bieter mit der Position 2 usw.
Daraus ergibt sich für den 800-MHz-Bereich, dass dem Unternehmen mit der gezogenen Position 1 der dritte und der vierte Block zugeordnet werden. Dem Unternehmen mit der gezogenen Position 2 werden der fünfte und der sechste Block zugeordnet.
Entsprechend wird im Bereich 2,6 GHz jeweils für die gepaarten und ungepaarten Frequenzblöcke vorgegangen.
Die Verlosung wird am 30. August 2010 stattfinden und ist als internes Verwaltungsverfahren nicht öffentlich. Die Ergebnisse werden jedoch im Anschluss an das Verfahren bekannt gegeben.
Im Anschluss an die Verlosung erhalten die Unternehmen entsprechende Zuordnungsbescheide.
