EMF-Informationen
Informationen zur Anzeigepflicht von Hochfrequenzanlagen nach 26. BImSchV
Am 1.1.1997 trat die 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) in Kraft. Diese Verordnung gilt u.a. für die Errichtung und den Betrieb von Hochfrequenzanlagen, die gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden und nicht einer Genehmigung nach §4 des Bundes - Immissionsschutzgesetzes bedürfen.
Im Sinne dieser Verordnung sind Hochfrequenzanlagen ortsfeste Sendefunkanlagen mit einer Sendeleistung von 10 Watt EIRP (äquivalente isotrope Strahlungsleistung) oder mehr, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 10 Megahertz bis 300 000 Megahertz erzeugen.
Nach Paragraph 7 der 26. BImSchV besteht u.a. für Hochfrequenzanlagen bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes Anzeigepflicht.
Anzeigeverfahren zur ortsfesten Funksendeanlagen
Grundsätzlich ist die Anzeige durch den Betreiber einer Hochfrequenzanlage (im Sinne der 26. Verordnung) bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes durchzuführen.
Der Betreiber benötigt zur Anzeige die Standortbescheinigung.
Die Standortbescheinigung wird von der BNetzA erteilt, wenn sichergestellt ist, daß die betreffende ortsfeste Sendefunkanlage die gültigen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern einhält. Unter der Berücksichtigung der bereits vor Ort (ohne die ortsfeste Sendefunkanlage) vorhandenen Feldstärken wird von der BNetzA für den betreffenden Senderstandort ein Mindestabstand festgelegt. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit der Bundeswehr ist gewährleistet, daß auch militärisch genutzte ortsfeste Sendefunkanlagen bei der Festlegung des Sicherheitsabstandes durch die BNetzA berücksichtigt werden.
Ist die Einhaltung der Grenzwerte in Bereichen, in denen von einem zeitlich unbegrenzten Aufenthalt ausgegangen werden kann (z.B. außerhalb der Grundstücksgrenze) nicht möglich, so verweigert die BNetzA Standortbescheinigung. In diesen Fällen ist der Betrieb der betreffenden ortsfesten Sendefunkanlage untersagt.
Downloads/Links
Informationsbroschüre zur bundesweiten Messaktion 1996/1997 (pdf/531 KB)
Hinweise zu Feldstärkemessungen an ortsfesten Amateurfunkanlagen (pdf/32 KB)
EU-Ratsempfehlung (pdf/190 KB)
